Blog - Notwendiger Schutz für Berufsanfänger

Notwendiger Schutz für Berufsanfänger

Notwendiger Schutz für Berufsanfänger

12.07.2012

Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder dem erfolgreich absolvierten Studium beginnt der Start ins Berufsleben. Mit dem neuen Lebensabschnitt steigt jedoch auch die Verantwortung des Einzelnen für sich selbst. Welche Absicherung erforderlich ist.

Zahlreiche junge Leute freuen sich, nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums endlich mehr Geld zu verdienen. Doch die neue Lebensphase fordert auch Umsicht. Berufsanfänger sind nämlich in einigen Bereichen nicht mehr bei den Eltern mitversichert und müssen sich selbst um den richtigen Schutz kümmern.

Kinder sind meist während der ersten Berufsausbildung oder des Studiums bis zum 25. Lebensjahr noch kostenlos in der Privathaftpflicht- und/oder Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern mitversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, sobald das Kind die Ausbildung oder das Studium beendet hat und eine Arbeitsstelle annimmt. Darüber hinaus kommen oft weitere Risiken wie ein eigener Hausrat hinzu, die es abzusichern gilt.

Damit ein Fehler nicht die finanzielle Existenz kostet

Jeder haftet für den Schaden, den er angerichtet hat – und zwar in voller Höhe. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, haftet für alle entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe.

Gerade bei Personenschäden können diese Schadenersatz-Forderungen den finanziellen Ruin bedeuten. Besonders wichtig ist daher eine Privathaftpflicht-Versicherung. Diese leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen anderen geschädigt hat, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Einkommensschutz bei Unfall oder Krankheit

Wichtig ist zudem die eigene finanzielle Absicherung. Wer zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, erhält – wenn überhaupt – nur wenige gesetzliche Leistungen. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene haben beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Diese Versorgungslücke kann durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung geschlossen werden. Diese zahlt je nach Vertrag auch dann, wenn man noch andere berufliche Tätigkeiten als Vollzeitbeschäftigung ausüben könnte.

Individueller Bedarf

Auch andere Versicherungen wie die Privatrechtsschutz-, Hausrat- und Unfallversicherung müssen unter Umständen entsprechend der geänderten Lebenssituation angepasst werden, um nicht im Falle des Falles ohne Versicherungsschutz dazustehen.